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Sattelkammer

AGBs

Anmeldung und Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Equitakt/ Ann-Kristin Kutscher und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und Termine über die Erteilung von Reitunterricht, Reitpädagogische Kurse, Pferdetraining, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren sowie über die Ausbildung von Pferden.

§ 2 Durchführung des Angebotes


Unterricht Mobil
Der Unterricht findet ausschließlich auf oder mit dem Pferd des Kunden und auf der von ihm benannten Reitanlage/Privathof statt. Der Reitlehrer entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die sportliche Einstufung des Kunden sowie über die Inhalte der Lehreinheit. Falls nicht vorher anders vereinbart, trägt der Kunde dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und in angemessener Weise getrenst und gesattelt, oder nach Absprache für Longe oder Arbeit an der Hand / Boden ausgerüstet ist.


Am KlinkerKiez
Der Reitlehrer stellt für Unterrichtseinheiten am KlinkerKiez seine Pferde unter Aufsicht und Anleitung zu Verfügung und entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte, über die Einstufung des Kunden/ Kindes, sowie über die Inhalte der Lehreinheit. Ebenfalls sorgt der Reitlehrer für eine sichere Ausrüstung seines Pferdes. Alle eigenen Pferde sind durch eine Tiehalterhaftpflichtversicherung versichert, die auch die Nutzung als Schulpferd beinhaltet.


§ 3 Entgelt Unterricht

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3.1 Unterricht & Angebote KlinkerKiez

Die Anmeldung muss über das Buchungsformular erfolgen. Die Abmeldung muss schriftlich z.B. per Mail erfolgen.

Die zur Verfügung stehenden Plätze werden nach dem First-Come-First-Save-Prinzip bzw. nach Planungsmöglichkeit vergeben. Ein Teilnehmerplatz ist nur mit dem Geldeingang der Teilnahmegebühr sicher gebucht. Solange die Teilnehmergebühr nicht überwiesen ist, kann der reservierte Platz auch anderweitig vergeben werden.

Da sich kurzfristig kaum ein Teilnehmer ersetzen lässt, sind bei Angeboten der Ponyakademie bei Abmeldung ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn 50% und ab dem 15. Tag vor Lehrgangsbeginn 100% der Lehrgangsgebühr zu zahlen.

Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

Einzelne Ausfallzeiten (Kurse Ponyakademie etc.) seitens des Teilnehmers können nicht zurückerstattet werden.

Bei längerer Krankheit des Teilnehmers (Kurse Ponyakademie und Einzelförderung) wird eine individuelle Lösung angeboten.

Die Teilnahmegebühren, die monatlich zu entrichten sind, sind jeweils bis zum 3. Werktag fällig.

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Bankverbindung

Ann-Kristin Kutscher

IBAN: DE93 1001 0010 0020 053143

FYRST BASE

 

Paypal:

infoequitakt@web.de

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3.2 Mobile Reitschule/ Teilnahme an Kursen 

Die Anmeldung muss über das Buchungsformular erfolgen. Die Abmeldung muss schriftlich z.B. per Mail erfolgen.

Die Gebühr für die Trainingspakete ist monatlich bis zum 3. Werktag fällig.

Die Kündigungsfrist für Trainingspakete beträgt 1 Monat, kündbar zum 15. eines jeweiligen Monats.

Die Lehreinheit wird an dem zwischen der Reitlehrer und dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt. Der Reitlehrer ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse seiner Kunden zu koordinieren. Dies setzt voraus, dass der Kunde den Reitlehrer unverzüglich telefonisch informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese Information nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gilt die Stunde als verfallen und muss mit vollem Entgelt, bezahlt werden.

Es ist möglich, dass der Reitlehrer das Pferd nach Absprache des Besitzers alleine trainiert oder der Unterricht mit einer anderen Person erfolgt, damit die Trainingseinheit nicht verfällt. Alternativ kann ein Onlineangebot des Reitlehrers genutzt werden.

Im Falle einer Krankheit des Reitlehrers ist dieser bestrebt, den Kunden sobald wie möglich über den Ausfall der Trainingseinheit zu informieren und einen Ersatztermin anzubieten. Bereits bezahlte Trainingseinheiten sind für einen neuen Termin unbefristet gültig.

Pferde, die an Kursen teilenehmen müssen geimpft sein und aus einem gesunden Bestand kommen. Die Teilnahme an Reitunterricht und Kursen geschieht auf eigenen Gefahr. Für die Teilnahme an Kursen muss für die teilnehmenden Pferde eine Tierhaftung bestehen. Während der gesamten Teilnahme an Reitunterricht/ Beritt/ Kursen bleibt der Besitzer Tierhüter gem. §834 BGB. Der Veranstalter und Lehrgangsleiter schließt jede Haftung , soweit gesetzlich zulässig, aus.

Schüler, Studenten, Auszubildende erhalten einen Rabatt von 15% auf die Paketpreise.


§ 4 Entgelt Kurse 

Die Anmeldung muss über das Buchungsformular erfolgen. Die Abmeldung muss schriftlich z.B. per Mail erfolgen.

Ein Teilnehmerplatz ist nur mit Geldeingang  sicher gebucht. Solange die Teilnehmergebühr nicht überwiesen ist, kann der reservierte Platz auch anderweitig vergeben werden.

Das Entgelt ist ausschließlich im Vorfeld vor  jeder Lehreinheit per Überweisung oder Paypalzahlung fällig.

Da sich kurzfristig kaum ein Teilnehmer ersetzen lässt, sind bei Reitkursen bei Abmeldung ab dem 30. Tag 50% und ab dem 15. Tag vor Lehrgangsbeginn 100% der Lehrgangsgebühr zu zahlen. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

Bei Kursen oder Lehrgängen, die seitens der Lehrgangsleitung abgesagt werden, wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zurückerstattet.

§ 5 Änderung/Ausfall/Ausschluss/Erstattung
5.1. Equitakt behält sich vor, angekündigte Seminarinhalte zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt den Veranstalter nicht zur Minderung der Seminargebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.

5.2. Equitakt behält sich vor, alle Seminare wegen Komplikationen, die nicht im Einflussbereich von  Equitakt liegen (beispielsweise wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung des Seminars oder den Ersatz von eventuellen Kosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstige Schadensersatzansprüche für den Veranstalter entstehen dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen.

5.3. Eine Absage von Equitakt kann auch dann sehr kurzfristig erfolgen, wenn keine Reithalle zum Ausweichen vorhanden ist und die Wetterprognose zu schlecht ist. Hier wird ein Ersatztermin gefunden.

§ 6 Leistungserfolg
Soweit die Leistungsbeschreibung des Seminars das Training eines Pferdes oder Coaching eines Menschen vorsieht, garantiert Equitakt keinen Trainingserfolg.

§ 7 Geistiges Eigentum
7.1 Die Seminarinhalte sowie alle dem Veranstalter/Teilnehmer überlassenen Seminarunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von Equitakt. Seminarunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

7.2. Erteilt Equitakt dem Veranstalter/Teilnehmer eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Veranstalter/Teilnehmer Equitakt bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Seminars erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Veranstalter/Teilnehmer ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. Equitakt ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Veranstalters/Teilnehmers unter Wahrung der DSGVO zu nutzen.

7.3 Während des Seminars wird Equitakt in einigen Fällen selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild- und/oder Tonaufnahmen herstellen. Der Veranstalter/Teilnehmer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.

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Informationen zu Fotos und Öffentlichkeitsarbeit

Ich möchte mich und meine Angebote der Öffentlichkeit präsentieren.
Zur Gestaltung und Pflege  meiner Internetpräsentation, Erstellung von Broschüren, Berichten, Flyern und der Präsentation in den sozialen Medien (Instagram und Facebook) etc. erstelle ich Foto- und Filmmaterial, um dies anschaulich zu gestalten.
Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass in diesem Zusammenhang Filmmaterial von Ihnen oder Ihrem Kind im Internet veröffentlicht wird, bitten wir um schriftliche Mitteilung.


§ 8 Minderjährige/Aufsichtspflicht
Die Aufsicht außerhalb der Trainingszeiten wird nicht durch Equitakt gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.

§ 9 Haftung
Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen während des Unterrichts eine Reitkappe nach gültiger Euronorm oder einen Fahrradhelm sowie feste Schuhe tragen. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung ebenfalls dringend empfohlen. Der Reitlehrer weist darauf hin, dass er für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder der Ausbildung eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Reitlehrers beruht. Hierfür tritt die jeweilige Reitlehrerhaftpflichtversicherung von Ann-Kristin Kutscher in Kraft.

 

Haftungsausschluss

"Ich erkenne an, dass meine Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt; insbesondere bin ich darauf hingewiesen worden, dass der Veranstalter und der Leiter für Unfälle, die ich während der Zeit meines Aufenthaltes im Stall und auf dem Gelände des KlinkerKiez, sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports erleide, eine Haftung nur insoweit übernehmen, als hier für Versicherungsschutz besteht, bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Ich erlaube meinem Kind, an Ausflügen teilzunehmen."

§ 10 Verschwiegenheit
10.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial etc.) geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

10.2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die der Veranstalter/Teilnehmer von Dritten rechtmäßig erhalten oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.

10.3. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Geheimhaltungsvereinbarung nicht abweichen. Die Geheimhaltungsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrags.

11.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel sowie Änderungen oder Ergänzungen der Anlagen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.

11.3. Es gilt deutsches Recht.   
Der Kunde erkennt mit seinem Einverständnis und der Kooperation mit Equitakt als Reitlehrerin/ Pferdetrainerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis als verbindlich an.

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